Fort- und Weiterbildungen

Zur Sicherstellung der fachlichen Qualifikation der Zertifikatsinhaber haben diese eine jährliche Fort- und Weiterbildung von 20 Zeitstunden Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Werden in einem Jahr mehr als 20 Fortbildungsstunden erbracht, können maximal 2 Stunden in das darauffolgende Jahr übernommen werden. Die erforderlichen Inhalte dieser Weiterbildung müssen den jeweiligen "fachlichen Anforderungen" entsprechen. Die Nachweise müssen der Zertifizierungsstelle vorgelegt werden. Die Nachweise werden von den Kunden im Fortbildungsmodul des Extranets mit den entsprechenden Angaben hochgeladen.

Aus den Nachweisen müssen mindestens ersichtlich sein:
- Name und Vorname des Teilnehmers,
- Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme
- Name und Vorname oder Firma sowie Adresse und Kontaktdaten des in Anspruch genommenen Weiterbildungsanbieters.

Folgende Anbieter bzw. die folgenden Seminare können in der Regel als Fortbildungsnachweis berücksichtigt werden, sofern sie inhaltlich dem Bereich der Immobilienbewertung zuzuordnen sind:

• VWA Freiburg e.V.,
• OnGeo Days Erfurt,
• Tegernseer Immobilien-Sachverständigentage,
• Kölner Wertermittlertag, REGUVIS,
• Regionalakademien der Sparkassen (z.B. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz),
• Regionalakademien der Volks- und Raiffeisenbanken (z.B. Baden-Württemberg),
• Freiburger Immobilientage, Alumni Immo Freiburg,
• Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG),
• VÖB-Service, Immobilien,
• Sprengnetter-Akademie,
• Technische Akademie Südwest,
• Institut für Sachverständigenwesen,
• HypZert,
• Eipos,
• Sachverständigen Kolleg,
• Deutsches Institut für Bewertungssachverständige,
• Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)
• IHKen,
• Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung,
• Norddeutscher Sachverständigentag,
• Immobilienverband IVD Bundesverband e.V.,
• WeiterbildungsService für Recht und Wirtschaft,
• Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen (BIIS e.V.)
 
 

Bei der Aufzählung handelt es sich um eine enumerative Aufzählung bekannter Anbieter, die nicht fallabschließend ist. Für alle anderen und hier nicht genannten Fortbildungen gilt, dass diese der DIAZert vor dem Besuch der Fortbildung vorzulegen sind. Die DIAZert entscheidet auf Antrag hin, ob eine Fortbildung anerkannt werden kann oder nicht. Hierbei handelt es sich stets um eine Einzelfallprüfung. Fortbildungen, die bei Seminaranbietern besucht wurden, die nicht in der Liste enthalten sind und, die nicht Einzelfallprüfung unterzogen wurden, können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Durch die Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass auch bei Fortbildungen ein qualitativer Mindeststandard eingehalten wird.

 
 
 
 
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