Beschwerde- und Einspruchsverfahren bei der DIAZert
Unabhängigkeit:
Als erste Zertifizierungsstelle in der Immobilienwirtschaft hat die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG über die Akkreditierung bei der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nachgewiesen, dass die Anforderungen der DIN EN IO/IEC 17024 erfüllt werden.
Anhand der Akkreditierung verdeutlichen wir, dass wir grundsätzlich die Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung unserer Zertifizierungstätigkeiten verstehen, dass wir Interessenkonflikte handhaben und dass wir die Objektivität unserer Zertifizierungstätigkeiten sicherstellen.
Beschwerde- und Einspruchsverfahren:
- Gefährdung der Unabhängigkeit
- Missbrauch Zertifizierungszeichen
- Einspruch Zertifizierungsentscheidung
- Beschwerde
Die Vorgehensweise bei Verstößen ist bei der Zertifizierungsstelle dreistufig aufgebaut:
Als erstes wird die Leitung informiert (Stufe 1).Die Leitung hat zwei Wochen Zeit, der Meldung nachzugehen und eine Rückmeldung über die getroffene Konfliktlösung zu geben. Im Falle eines Einspruchs über die Zertifizierungsentscheidung hat die Leitung die Meldung unverzüglich an den Vorstand weiterzuleiten. Handelt es sich bei der Beschwerde um eine Beschwerde, die sich gegen die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle richtet, ist der Vorstand ebenfalls direkt zu benachrichtigen (siehe Stufe 2).
Sollte der Meldende über die Einschätzung bzw. Maßnahme nicht zufrieden sein, erfolgt die Benachrichtigung des Vorstandes. (Stufe 2). Der Vorstand hat zwei Wochen Zeit, der Meldung nachzugehen und eine Rückmeldung über die getroffene Konfliktlösung zu geben.
Sollte der Meldende weiterhin nicht zufrieden sein, erfolgt die Einschaltung des Lenkungsausschusses (Stufe 3): Schlichtungsverfahren laut Schlichtungsordnung des Lenkungsausschusses. Der Lenkungsausschuss hat drei Monate Zeit, das Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Gemäß Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses ist der Lenkungsausschuss berechtigt, die Akkreditierungsstelle zu benachrichtigen.
Konnte der Beschwerde oder dem Einspruch nicht durch das Schlichtungsverfahren entgegengekommen werden, wird gemäß Zertifizierungsvertrag über den Rechtsweg endgültig entschieden.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Leiter der Zertifizierungsstelle, Herr Dr. Stephan Findeisen, gerne zur Verfügung.