Ergänzungszertifizierung Beleihungswertermittlung nach BelWertV
Beleihungswertermittlung nach BelWertV
Die Neuregelungen der Beleihungswertverordnung (BelWertV) und des Pfandbriefgesetzes haben insbesondere für die Risikobetrachtungen der Kreditinstitute zu einer erhöhten Qualitätsanforderung an die Wertermittlung geführt. So ist u.a. in § 6 der BelWertV die Qualifikation des Sachverständigen eindeutig dahingehend definiert, dass Gutachter über besondere Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Immobilienbewertung verfügen müssen.
Die Zusatzzertifizierung „Beleihungswertermittlung gemäß Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)“ kann gleichzeitig mit der Markwertzertifizierung oder nach Aussprechung einer Marktwertzertifizierung durch die DIAZert Zertifizierungsstelle beantragt werden.
Zulassungsvoraussetzung
Eine bestehende Zertifizierung der DIAZert.
Prüfungsverfahren:
- Erstellung von einem Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG.
- schriftliche Prüfung (Teil 1: Eine Beleihungswertermittlung, Teil 2: Multiple Choice und Fachfragen zur Beleihungswertermittlung, siehe hierzu Prüfstoffverzeichnis Prüfstoffverzeichnis (gelb markierter Bereich))
Prüfungstermine:
Prüfungsstandort Freiburg & Online
21.03.2025 (Anmeldeschluss 28.02.2025)
18.07.2025 (Anmeldeschluss 27.06.2025)
21.11.2025 (Anmeldeschluss 31.10.2025)
Antragsunterlagen:
Prüfungsanmeldung Beleihungswertergänzung
Antrag auf Änderung des Zertifizierungsprofils
Preise zzgl. USt.*
Antragsgebühr | 150 € |
schriftliche Delta-Prüfung | 750 € |
Gutachten | 150 € |
*Die tatsächliche Höhe der Preise kann zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung angepasst sein. Dargestellt wird der aktuell gültige Gebührensatz.