Immobiliengutachter DIAZert (LS)
Die hierfür zertifizierten Gutachter sind insbesondere für die Bewertung von Standardimmobilien qualifiziert, wie z.B.: Wohngrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohnungs-/Teileigentum, gemischt genutzten Grundstücken, insbesondere Wohn- und Geschäftshäuser, gewerblich genutzten Grundstücken (keine Spezialimmobilien), unbebauten Grundstücken für vorgenannte Objektarten sowie Grundstücken mit Rechten und Belastungen.
Zertifizierungsprogramm
Zulassungsvoraussetzungen
| Praktische Tätigkeit | Nachweis zusätzlicher Fachkenntnis | |
| Für Akademiker: staatl. anerkannter Hochschulabschluss (einschlägige Studienabschlüsse können dem Zertifizierungsprogramm entnommen werden) | 3 Jahre in der Immobilienwirtschaft, davon 3 Jahre in der Immobilienbewertung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung |
Fachtheoretische Ausbildung von mind. 300 Unterrichtseinheiten, die mit einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung abschließen muss.* |
| Für Praktiker: abgeschlossene Berufsausbildung mit Bezug zur Immobilienwirtschaft (einschlägige Berufsausbildungen können dem Zertifizierungsprogramm entnommen werden) | 8 Jahre in der Immobilienwirtschaft, davon 5 Jahre in der Immobilienbewertung innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragsstellung |
*Wenn die geforderten 300 Unterrichtseinheiten nicht im vollen Umfang nachgewiesen werden können, wird der Antrag im Einzelfall geprüft. In diesem Fall sind ein Empfehlungsschreiben zum Nachweis der Fachkenntnisse sowie der Nachweis von mindestens 10 Fortbildungsstunden im Bereich der Immobilienbewertung innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung einzureichen.
Prüfungsverfahren zur Erstzertifizierung
- Erstellung eines Marktwertgutachtens über eine Standardimmobilie (siehe hierzu Checkliste Anforderungen an ein Marktwertgutachten)
- Schriftliche Prüfung* (siehe hierzu Prüfstoffverzeichnis):
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- Teil 1: Berechnung eines Bewertungsfalls
- Teil 2: Multiple Choice und Fachfragen zur Marktwertermittlung
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*Die Anerkennung von erfolgreich erbrachten externen Prüfungsleistungen bei anderen Stellen im Bereich der Immobilienbewertung ist auf Antrag bei der Zertifizierungsstelle möglich. Der Umfang der Anerkennung ergibt sich aus den bisher absolvierten Prüfungsleistungen. Die partielle Anerkennung von Prüfungsleistungen (z.B. Elemente von schriftlichen Prüfungen) ist möglich.
Prüfungstermine:
Prüfungsstandort Freiburg & Online
schriftliche Prüfung:
17.07.2026 (Anmeldeschluss 12.06.2026)
13.11.2026 (Anmeldeschluss 09.10.2026)
19.03.2027 (Anmeldeschluss 12.02.2027)
16.07.2027 (Anmeldeschluss 11.06.2027)
19.11.2027 (Anmeldeschluss 15.10.2027)
Die Regelungen zur Prüfung sind in der Prüfungsordnung festgehalten.
Preise zzg. USt.*
| Antragsgebühr: | 450 € |
| schriftliche Prüfung: | 1.000 € |
| Prüfung je Gutachten: | 200 € |
| jährliche Zertifizierungsgebühr: | 550 € |
| Rezertifizierungsgebühr | 100 € |
Es besteht die Möglichkeit, im Bereich des Anerkennungsverfahrens, ein Schnellverfahren zur Zertifizierung zu beantragen, bei dem die Zertifizierung innerhalb von zwei Wochen erlangt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Antragsunterlagen vorhanden sind und nur ein Gutachten geprüft werden muss. Eine schriftliche Prüfung kann nicht im Schnellverfahren absolviert werden. Die Verfahrensgebühr erhöht sich hierbei auf 900 € (zzgl. Ust.).
*Die tatsächliche Höhe der Preise kann zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung angepasst sein. Dargestellt wird der aktuell gültige Gebührensatz.
Antragsunterlagen*- Zertifizierungsantrag Gutachter (Erstzertifizierung)
- Zertifizierungsvertrag
- Eidesstattliche Erklärung (für Selbstständige)
- Anmeldung zur schriftlichen Zertifizierungsprüfung
- Checkliste zusätzliche Antragsunterlagen
Antragsunterlagen bei Profilwechsel
* Mit Antragsstellung sind alle von der DIAZert geforderten Unterlagen einzureichen. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach vollständiger Prüfung aller Antragsunterlagen. Diese müssen innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung vorliegen. Sollten nach Ablauf der Frist Unterlagen fehlen, so wird der Antrag auf Zertifizierung abgelehnt.
Überwachung
Überwachungsregelung während der Zertifizierung:
- jährlich 20 Zeitstunden an Fortbildung und
- ein höchstpersönlich verfasstes Bewertungsgutachten
Rezertifizierung
Nach Ablauf der Zertifizierungsgültigkeit (fünf Jahre) erfolgt bei Antragstellung eine Verlängerung der Zertifizierung auf weitere fünf Jahre. Voraussetzung für die Rezertifizierung ist der positive Abschluss der Überwachungsmaßnahmen.