Rezertifizierung
Verlängerung der Zertifizierung – Immobilienbewertung DIAZert
Die Rezertifizierung dient zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zertifikats um weitere 5 Jahre. Der Gültigkeitszeitraum richtet sich nach dem ehemaligen Gültigkeitsdatum.
Voraussetzung für die Rezertifizierung ist der positive Abschluss der Überwachungsmaßnahmen, d.h. der Nachweis der jährlichen Weiterbildung und die positive Bewertung der Überwachungsgutachten.*
Der Antrag zur Rezertifizierung ist rechtzeitig vor Ablauf der Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle einzureichen. Wird keine neue Rezertifizierung beantragt, erlischt die Zertifizierung automatisch.
Die Antragsstellung zur Rezertifizieurng ist kostenfrei.
Mit dem Antrag zur Rezertifizierung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für Immobiliengutachter:
- Antrag
- Vertrag
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 3 Monate)
Für Sachverständige:
- Antrag
- Vertrag
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Geeigneter Nachweis darüber, dass der Antragsteller weiterhin in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt (z.B. in Form einer eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse)
Bei selbständiger Tätigkeit zusätzlich:
- Aktuelle Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse, z.B. Schufa
- Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung
* Hinweis zu den Überwachungsmaßnahmen:
Grundsätzlich sind zur Rezertifizierung die gesamte Anzahl an Fortbildungsstunden (jährlich 20 Zeitstunden) nachzuweisen. Zudem muss die Gutachtenprüfung laut Überwachungsplan (jährlich ein Gutachten) positiv abgeschlossen sein. Jedoch besteht die Möglichkeit die Fortbildungsnachweise bis zu sechs Monate nach Ablauf der Zertifizierung nachzureichen. Falls die Prüfung der Überwachungsgutachten nicht rechtzeitig bis zum Ablauf der Zertifizierung stattgefunden hat bzw. kein positives Ergebnis vorliegt, dann kann diese ebenfalls bis zu sechs Monate nach Ablauf der Zertifizierung durchgeführt werden, sofern eine Verlängerung beantragt wurde. Die Gutachtenprüfung nach Ablauf der Zertifizierung wird separat mit 150,00 € je Gutachten abgerechnet.
Nach Ablauf dieser Frist kann keine Rezertifizierung mehr erfolgen.