Rezertifizierung
Verlängerung der Zertifizierung – Immobilienbewertung DIAZert
Die Rezertifizierung dient derVerlängerung der Gültigkeitsdauer des Zertifikats um weitere 5 Jahre. Der Gültigkeitszeitraum richtet sich nach dem ehemaligen Gültigkeitsdatum.
Der Antrag zur Rezertifizierung ist rechtzeitig vor Ablauf der Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle einzureichen. Wird keine neue Rezertifizierung beantragt, erlischt die Zertifizierung automatisch. Voraussetzung für die Rezertifizierung ist der positive Abschluss der Überwachungsmaßnahmen, d.h. der Nachweis der jährlichen Weiterbildung und die positive Bewertung der Überwachungsgutachten. Grundsätzlich sind zur Rezertifizierung die gesamte Anzahl an Fortbildungsstunden (jährlich 20 Zeitstunden) nachzuweisen. Zudem muss die Gutachtenprüfung laut Überwachungsplan (jährlich ein Gutachten) positiv abgeschlossen sein. Jedoch besteht die Möglichkeit, die Fortbildungsnachweise bis zu sechs Monate nach Ablauf der Zertifizierung nachzureichen. Falls die Prüfung der Überwachungsgutachten nicht rechtzeitig bis zum Ablauf der Zertifizierung stattgefunden hat bzw. kein positives Ergebnis vorliegt, kann dies bis zu drei Monate nach Ablauf der Zertifizierung nachgeholt werden, sofern eine Verlängerung beantragt wurde. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Rezertifizierung mehr erfolgen.
Die Antragsstellung zur Rezertifizieurng ist kostenfrei.
Mit dem Antrag zur Rezertifizierung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Rezertifizierungsantrag,
- Vertrag,
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate),
- aktueller Bonitätsnachweis, z.B. Schufa (nicht älter als 3 Monate),
- Nachweis der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (bei Selbstständigkeit).