Ergänzungszertifizierung Beleihungswertermittlung nach BelWertV

Beleihungswertermittlung nach BelWertV

Die Neuregelungen der Beleihungswertverordnung (BelWertV) und des Pfandbriefgesetzes haben insbesondere für die Risikobetrachtungen der Kreditinstitute zu einer erhöhten Qualitätsanforderung an die Wertermittlung geführt. So ist u.a. in § 6 der BelWertV die Qualifikation des Sachverständigen eindeutig dahingehend definiert, dass Gutachter über besondere Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Immobilienbewertung verfügen müssen. 
Die Zusatzzertifizierung „Beleihungswertermittlung gemäß Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)“ kann gleichzeitig mit der Markwertzertifizierung oder nach Aussprechung einer Marktwertzertifizierung durch die DIAZert Zertifizierungsstelle beantragt werden.

Zulassungsvoraussetzung

Eine bestehende Zertifizierung der DIAZert.

Prüfungsverfahren:

  • Erstellung von einem Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG.
  • schriftliche Prüfung (Teil 1: Eine Beleihungswertermittlung, Teil 2: Multiple Choice und Fachfragen zur Beleihungswertermittlung, siehe hierzu Prüfstoffverzeichnis Prüfstoffverzeichnis (Seite 14/15 - gelb markierter Bereich))

Prüfungstermine:

Prüfungsstandort Freiburg & Online

19.07.2024
29.11.2024

Antragsunterlagen:

Prüfungsanmeldung Beleihungswertergänzung

Antrag auf Änderung des Zertifizierungsprofils

 

Preise zzgl. USt.

Antragsgebühr 150 €
schriftliche Delta-Prüfung 750 €
Gutachten  150 €

 

 
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