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Der zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG – Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können
Die Verwaltung von Wohnungseigentum erfordert Fachwissen, Sorgfalt und Vertrauen. Mit einem zertifizierten Verwalter gemäß § 26a WEG setzen Sie auf geprüfte Qualität und rechtliche Sicherheit. Als zertifizierter Verwalter wird die Sachkunde durch eine anerkannte Prüfung unterschiedlicher Institutionen nachgewiesen. Damit verfügen zertifizierte Verwalter nach §26a WEG über fundierte Kenntnisse bspw. in den Bereichen Recht, Finanzen und Technik.
Eine Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen inkl. Gebührenordnung können Sie hier abrufen.
Einzureichende Unterlagen
Zeugnis zum Nachweis der Qualifikation gem. Zulassungsvoraussetzung
Gültigkeit der Urkunde
Die Urkunde ist stichtagsbezogen.