Der zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG – Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können

Die Verwaltung von Wohnungseigentum erfordert Fachwissen, Sorgfalt und Vertrauen. Mit einem zertifizierten Verwalter gemäß § 26a WEG setzen Sie auf geprüfte Qualität und rechtliche Sicherheit. Als zertifizierter Verwalter wird die Sachkunde durch eine anerkannte Prüfung unterschiedlicher Institutionen nachgewiesen. Damit verfügen zertifizierte Verwalter nach §26a WEG über fundierte Kenntnisse bspw. in den Bereichen Recht, Finanzen und Technik. 

Eine Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen inkl. Gebührenordnung können Sie hier abrufen. 

 

Einzureichende Unterlagen

Antrag

Zeugnis zum Nachweis der Qualifikation gem. Zulassungsvoraussetzung

 

Gültigkeit der Urkunde

Die Urkunde ist stichtagsbezogen.

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