Rezertifizierung
Verlängerung der Zertifizierung – Immobilienmakler DIAZert
Die Rezertifizierung dient zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zertifikats um weitere 5 Jahre. Der Gültigkeitszeitraum richtet sich nach dem ehemaligen Gültigkeitsdatum.
Nach Ablauf der Zertifizierungsgültigkeit (drei Jahre bzw. Erst- und Rezertifizierungen ab 2021: fünf Jahre) erfolgt bei Antragstellung eine Verlängerung der Zertifizierung, wenn die Erfüllung der Fortbildungspflicht (12 Zeitstunden jährlich bzw. bei Erst- und Rezertifizierungen ab 2021: 15 Zeitstunden) nachgewiesen wurde und das Überwachungsverfahren positiv abgeschlossen ist.*
Der Antrag zur Rezertifizierung ist rechtzeitig vor Ablauf der Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle einzureichen. Wird keine neue Rezertifizierung beantragt, erlischt die Zertifizierung automatisch.
Die Antragsstellung zur Rezertifizierung ist kostenfrei.
Mit dem Antrag zur Rezertifizierung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag- und Vetrag zur Rezertifizierung
- Auflistung Makler
- Organigramm (entfällt bei 1 Makler/Einzelunternehmer)
- Übersicht der erfolgten Fortbildungen aller Makler (laut Auflistung der Makler). Die Übersicht kann in Form einer Tabelle eingereicht werden.
Weitere Antragsunterlagen (entfallen für IVD-Mitglieder)
- Versicherungsnachweis (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
Maklerspezifische Unterlagen (alle Makler - angestellt und freie Mitarbeiter):
- Aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse (nicht älter als 3 Monate)
Sofern noch nicht bei der Zertifizierungsstelle vorliegend bzw. bei neu angestellten Maklern:
- Lebensläufe
- Zeugniskopien
Bei Einzelunternehmer/1-Makler:
* Hinweis zu den Fortbildungsnachweisen:
Grundsätzlich sind je Makler nach drei Zertifizierungsjahren insgesamt 36 Zeitstunden (bzw. bei Erst- und Rezertifizierungen ab 2021 jährlich je Makler 15 Zeitstunden) für die Rezertifizierung nachzuweisen. Jedoch besteht die Möglichkeit die Fortbildungsnachweise bis zu sechs Monate nach Ablauf der Zertifizierung nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Rezertifizierung mehr erfolgen.