Gutachterzertifizierung - mit Anerkennung
DIA Absolventen des Sachverständigenkurses (Diplom Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten) und Absolventen vergleichbarer Lehrgänge erhalten die Zertifizierung zum Immobilengutachter für den Bereich Marktwertermittlung über ein anerkanntestes Verfahren. Das allgemeine Regelwerk inklusive Aufführung der Pflichten zertifizierter Immobiliengutachter kann hier abgerufen werden.
Fact-Sheet
Fact-Sheet anerkanntes Verfahren inklusive Checkliste für die einzureichenden Unterlagen
Antragsunterlagen
Zertifizierungsantrag (Erst- und Rezertifizierung)
Hinweis: Beantragen Sie die Zertifizierung als Gutachter im Bereich Marktwertermittlung. Je nach Tätigkeit können Sie die Profile LS oder LF beantragen. Bei Beantragung der Profilart „Alle Immobilienarten (LF)" ist zusätzlich ein Gutachten über eine Spezialimmobilie und bei der Profilart "Standardimmobilien" (LS) ein Gutachten über ein Standardobjekt einzureichen.
Die Zertifizierung wird erst erteilt, wenn das Gutachten geprüft und positiv bewertet wurde.
Es ist darauf zu achten, dass die einzureichenden Überwachungsgutachten grundsätzlich denen im Rahmen der Erstzertifizierung geforderten Objektarten entsprechen (siehe Zertifizierungsprospekt, Kapitel 5.2).
Formblatt Eidesstattliche Erklärung
Preisverzeichnis
Preisverzeichnis Anerkennungsverfahren
Überwachung
Überwachung während der Zertifizierung
Checkliste: Anforderungen an ein Gutachten
Akkreditierung
Akkreditierung in Vorbereitung