Fragen u. Antworten
- Die Zusendung des polizeilichen Führungszeugnises kann sich manchmal über die Anmeldefrist verzögern. Kann das Zeugnis nachgereicht werden?
Ja, das Zeugnis kann nachgereicht werden. Die Aussprechung der Zertifizierung erfolgt jedoch erst dann, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
- Gilt die tätigkeitsbezogene Zertifizierung als Tätigkeitsbeschränkung?
Nein, die tätigkeitsbezogene Zertifizierung ist keine Tätigkeitsbeschränkung. Die tätigkeitsbezogene Zertifizierung betont die Schwerpunktsetzung in der Tätigkeit. Zum Beispiel besteht bei einer Sachverständigenzertifizierung W+G trotzdem die "Erlaubnis", Hotelbewertungen durchzuführen oder bei einer Maklerzertifizierung Wohnimmobilien die Möglichkeit, Gewerbeimmobilien zu vermitteln.
- Was ist der Mehrwert einer Zertifizierung?
Mit einer Zertifzierung können Sie sich entsprechend Ihrer Qualitätsstrategie auf dem Markt positionieren. Grundsätzlich kann eine Zertifizierung immer als Marketinginstrument verwendet werden.
- Worin liegt der Unterschied zwischen Ausbildung und Zertifizierung?
Zertifizierung wird im Kontext der internationalen Norm 17024 als Kompetenzprüfung definiert, wobei Kompetenz als Anwendung des Wissens verstanden wird. Die Ausbildung ist insofern der erste Schritt, um Kompetenz aufzubauen.
- Gibt es eine Vorbereitung auf die Zertifizierung?
Nein, da jeder Kandidat naturgemäß einen individuellen beruflichen Hintergrund hat. Insofern wird durch Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen geklärt, ob Sie die notwendige Erfahrung aus dem Tagesgeschäft haben, um die Zertifizierungsprüfung zu bestehen. Den konkreten Bedarf auf eine Vorbereitung kann nur der jeweilige Kandidat feststellen, da nur dieser wissen kann, ob in der Arbeitsroutine das dargestellte Zertifizierungsprofil tatsächlich abgebildet wird. Wenn der konkrete Bedarf festgestellt worden ist, dann können thematische Fortbildungsseminare besucht werden. Diese sollten jedoch idealerweise immer einen Schwerpunkt auf die praktische Umsetzung (Stichwort: Transferorientierte Seminare) haben.
- Wird die Zertifizierung für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung anerkannt?
Es kommt auf die jeweilige Bestellungskörperschaft an. Grundsätzlich sollten Sie immer den Kontakt zur zuständigen Kammer suchen, um solche Fragen im Vorfeld zu klären. Die Bestellungskörperschaften müssen Vorleistungen entsprechend würdigen, wobei es systembedingt nie einen Automatismus geben kann.
- Wird eine bestehende öffentliche Bestellung und Vereidigung für eine Zertifizierung anerkannt?
Ja, wobei im Rahmen der Anerkennung überprüft werden muss, inwieweit die bei der Kammer abgelegten Prüfungen die Zertifizierungsanforderungen erfüllen. Grundsätzlich ist eine Anerkennung möglich, sofern die Erstbestellung innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgte und, wie erwähnt, die Vergleichbarkeit gegeben ist. Sollten einzelne Prüfungsbestandteile nicht anerkannt werden können, so bietet sich die Möglichkeit einer sogenannten Deltaprüfung an.
- Ich nehme am laufenden Zertifizierungsverfahren teil und muß die erforderlichen Gutachten noch einreichen. Mir ist unklar, wie umfangreich die Beschreibungen sein müssen. Könnte ich ein Mustergutachten erhalten?
Bezüglich der Gutachten können (und müssen) Sie sich an Anforderungen orientieren, die Sie in der Zertifizierungsbroschüre finden. Für die beschreibenden Teile gibt es keine konkreten Vorgaben, da diese kundenspezifisch sind. Nutzen Sie die Liste der Anforderungen, um Ihre Gutachten zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Denken Sie auch an die K.O.-Kriterien:
- fehlende Vollständigkeit
- Grundlagenfehler
- Rechnerische Fehler
- Fehlende Begründung der Ansätze (Nachvollziehbarkeit)